

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Diese Regelungen gelten NUR für "natürlichen Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an spenden(at)spd.de
... Tolle Preisverleihung des Bündnis für Toleranz und Zivilcourage im jüdischen Gemeindezentrum in Duisburg. Überzeugende und faszinierende Musik von den Gelsenkirchener Swingfonikern unter dem starken Dirigenten Lutz Peller, passende und sehr persönliche Laudatio von Anton Rütten aus dem NRW-Integrationsministerium und sehr verdiente Preisträger mit der Gruppe "Heroes", die sich für Respekt, Freiheit und Toleranz einsetzt und gegen überholte Rollenmuster kämpft. Echte Helden. Ich habe voller Überzeugung gratuliert
